Häufig gestellte Fragen zur Brusstraffung
- Wann ist eine Bruststraffung sinnvoll?
- Muss ich mich vor einer Bruststraffung bei einem Operateur vorstellen?
- Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Bruststraffung?
- Ist es sinnvoll vor einer Schwangerschaft die Brüste zu straffen?
- Sollte eine Bruststraffung mit oder ohne Implantate durchgeführt werden?
- Kann ich mein Kind noch nach einer Bruststraffung stillen?
- Kann meine Brust noch nach einer Bruststraffung ausreichend zur Brustkrebsvorsorge untersucht werden?
- Bezahlt die Krankenkasse mögliche Komplikationen bei einer Bruststraffung?
- Was kostet eine Bruststraffung?
Wann ist eine Bruststraffung sinnvoll?
Eine Bruststraffung ist bei hängenden Brüsten sinnvoll. Diese kann mit oder ohne Brustimplantate erfolgen.
Muss ich mich vor einer Bruststraffung bei einem Operateur vorstellen?
Ja. Zwei Untersuchungen sind mindestens vor einer ästhetischen Operation erforderlich. Ohne eine ausführliche und umfassende Beratung sollte keine ästhetische Brustoperation durchgeführt werden.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Bruststraffung?
In der Regel übernehmen die Krankenkassen nicht die Kosten für eine Bruststraffung, da es sich um einen rein ästhetischen Eingriff handelt. Wird die Brust im Zuge einer Verkleinerung gestrafft besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkassen den Eingriff übernehmen.
Ist es sinnvoll vor einer Schwangerschaft die Brüste zu straffen?
Jein. Sicherlich kommt es nach einer Schwangerschaft wieder zu einem erneuten absinken der Brust. In welchem Maße dies erfolgt ist sehr individuell und von verschieden Ursachen abhängig. Falls Sie eine Schwangerschaft planen sollten Sie erst die Bruststraffung nach dieser durchführen lassen.
Sollte eine Bruststraffung mit oder ohne Implantate durchgeführt werden?
Dies ist abhängig von der gewünschten Brustgröße. Ist es nach einer Schwangerschaft zu einer Involutationsatrophie der Brust gekommen sind in der Regel Implantate bei kaum vorhanden Brustgewebe unumgänglich. Für eine schöne Brustform nach einer Bruststraffung muss die Brust mindestens die Körbchengröße A mitbringen.
Kann ich mein Kind noch nach einer Bruststraffung stillen?
Jein. Es gibt keine wirkliche Studie über Einschränkungen nach einer Bruststraffung. Sie werden aber sicherlich von jedem seriösen Plastischen und Ästhetischen Chirurgen über die Möglichkeit des Verlustes der Stillfähigkeit aufgeklärt.
Kann meine Brust noch nach einer Bruststraffung ausreichend zur Brustkrebsvorsorge untersucht werden?
Ja. Ein Jahr nach einer Bruststraffung sollte man eine Mammographie durchführen lassen. Hierdurch wird der innere Zustand der Brust dargestellt. Weitere Mammographien können sich dann an den ersten Aufnahmen orientieren.
Bezahlt die Krankenkasse mögliche Komplikationen bei einer Bruststraffung?
Nein. 2007 ist ein entsprechendes Gesetz verabschiedet worden, dass mögliche Komplikationen bei ästhetischen Eingriffen nicht mehr von den Krankenkassen zu tragen sind. Dies gilt auch für die privaten Krankenkassen. Glücklicher Weise gibt es seit 2010 für Patienten von Plastischen Chirurgen die Möglichkeit, sich gegen mögliche Komplikationen mit einer sogenannten Folgekostenversicherung abzusichern.
Was kostet eine Bruststraffung?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Auch ist es Ärzten untersagt die Preise zu ästhetischen Operationen im Internet zu veröffentlichen. Welche Kosten für eine Bruststraffung Sie zu erwarten haben, wird Ihnen am ersten Beratungstag mitgeteilt. Ein schriftlicher Kostenvoranschlag ist eine Selbstverständlichkeit. Nur so können Sie sich sicher sein, dass keine Zusatzkosten auftreten.




