Brustverkleinerung durch die Krankenkasse
Wann wird eine Brustverkleinerung durch die Krankenkasse bezahlt? Eine Verkleinerung der Brust kann neben ästhetischen Gedanken auch wichtige medizinische Gründe haben. Der Facharzt unterstützt den Patienten bei der Brustverkleinerung durch die Krankenkasse.
Brustverkleinerung Krankenkasse: Indikation und Kostenübernahme
Ist bei einer Brustverkleinerung die Kostenübernahme der Krankenkasse vorgesehen, dann erhalten die vor der Operation notwendigen Beratungen einen ganz neuen Stellenwert. Das persönliche Gespräch dient nun nicht mehr ausschließlich der Sicherheit und Aufklärung der Patientin. Der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie hat gleichzeitig eine Entscheidung darüber zu treffen, ob eine Brustverkleinerung aus medizinischer Sicht tatsächlich notwendig ist.
Durch das Gespräch und die entsprechenden Untersuchungen kann der Plastische Chirurg abschätzen, ob die Krankenkasse eventuell die Kosten für die Brustverkleinerung übernimmt. In diesem Fall wird ein Befundbericht an den Patienten sowie den überweisenden Arzt geschrieben.
Bei dem ersten Gespräch werden der Patientin durch den Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie alle in Frage kommenden Techniken vorgestellt. Er nutzt Bilddemonstrationen und Fotodokumentationen, um der Patientin die Vorteile und möglichen Gefahren der einzelnen Operationsmethoden zu veranschaulichen. Für jede Frau kann eine andere Operationsmethode vorteilhaft sein. Dabei kommt es immer auf die Beschaffenheit des Brustgewebes an und in welchem Umfang eine Verkleinerung erforderlich ist. Die narbenarme Lejour-Technik und der umgekehrte T-Schnitt sind sehr häufig angewandte Operationsmethoden. Bei einer Makromastie ist eventuell sogar die Operation der „Freien Mamille“ erforderlich.
Insgesamt finden zwei Beratungsgespräche statt. Die Zeit dazwischen nutzt die Patientin als Bedenkzeit.
Brustverkleinerung: Kostenübernahme durch Krankenkasse generell möglich
Liegen zwingende medizinische Gründe für den Eingriff vor, dann übernimmt bei der Brustverkleinerung die Kostenübernahme die Krankenkasse. Passt das übergroße Brustvolumen nicht zum Rest des Körpers, fühlen sich Frauen stark in ihrem Wohlbefinden eingeschränkt. Es kann zu seelischen aber auch zu körperlichen Beschwerden durch die große Brust kommen. Für den Facharzt ist die bisherige Krankheitsgeschichte der Patientin wichtig. Vorerkrankungen an der Wirbelsäule könnten beispielsweise auf das zu große Brustvolumen zurückzuführen sein. Starke BH-Einschnürungen und eine unbewusst verkrümmte Haltung können zu dauerhaften Nacken- und Rückenschmerzen führen; aber auch Entzündungen und Infektionen in der Unterbrustfalte bestärken die medizinischen Aspekte.
Gutachten vor Brustverkleinerung für Kostenübernahme durch Krankenkasse nötig
Patientinnen, die bei der Brustverkleinerung die Kostenübernahme der Krankenkasse für gerechtfertigt halten, lassen sich zum erfahrenen Facharzt überweisen. Nach insgesamt zwei Beratungen erhält der Arzt ein genaues Bild der medizinischen Indikationen. Stuft der Facharzt die voluminöse Brust als Erkrankung ein, spricht er von einer Makromastie, einer krankhaft zu groß angelegten Brust. Damit grenzt er die medizinische Notwendigkeit eines kosmetischen Eingriffes ab. In diesem Fall stellt der Arzt ein Gutachten aus, in dem er die medizinische Notwendigkeit der Operation bestätigt. Dieses Schriftstück legt die Frau dann gemeinsam mit dem Kostenvoranschlag dem Antrag für die Krankenkasse bei. Aufgrund dieser Unterlagen entscheidet dann der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK), ob für die Brustverkleinerung die Kostenübernahme der Krankenkasse auch tatsächlich erfolgt.




