Angesichts der hohen und stetig steigenden Zahl an schönheitschirurgischen Eingriffen ist es zunehmend problematisch, dass die Schönheitschirurgie z. T. ohne entsprechende Weiterbildung betrieben wird, obwohl umfängliche fachärztliche Weiterbildungen in diesem Bereich existieren. Dazu gehören unter anderem die Weiterbildungen „Facharzt für plastische/ästhetische Chirurgie" und „Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie". Diese Titel können erst durch eine entsprechende mindestens sechsjährige Aus- und Weiterbildung, den Nachweis ausreichender praktischer Erfahrung und nach einer entsprechenden Prüfung bei der Ärztekammer erworben werden. Zudem besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Zusatzweiterbildung Plastische Operationen zu absolvieren, die in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz im Bereich Hals-Nasen- Ohrenheilkunde oder und-Kiefer-Gesichtschirurgie die konstruktiven und rekonstruktiven plastischen operativen Eingriffe zur Wiederherstellung und Verbesserung der Form und Funktion und Ästhetik in der Kopf-Hals-Region umfasst.
Schönheitschirurgie - Regelung durch Facharzt- oder Zusatzqualifikation
Zurzeit können Ärzte ohne Zusatzqualifikation schönheitschirurgische Eingriffe vornehmen. Für die Patientinnen und Patienten besteht daher die Gefahr, an einen für diese Eingriffe nicht ausreichend qualifizierten und/oder nicht erfahrenen Arzt zu geraten. Nicht nur enttäuschte Erwartungen über das erhoffte neue Aussehen, sondern auch Komplikationen mit erheblichen medizinischen Risiken und Dauerschäden bis hin zum Tod der Patientinnen und Patienten können die Folge sein. Nach der bislang gründlichsten Untersuchung über Liposuktionszwischenfälle in den USA, veröffentlicht im Fachblatt „Plastic and Reconstructive Surgery", kommt auf 5 000 Fettabsaugungen jeweils ein Todesfall infolge Lungenembolien, innerer Verletzungen, Hautnekrosen oder Infektionen. Damit korrespondiert eine jüngere Studie der Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum. Nicht zuletzt deshalb fordern wir: Im Sinne des Patientenschutzes ist der Schutz des Begriffs der „Schönheitschirurgie" im ärztlichen Berufsrecht aufzunehmen.
Quellen:
- Deutscher Bundestag, 16. Wahlperiode: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU sowie der SPD: Missbräuche im Bereich der Schönheitsoperationen gezielt verhindern - Verbraucher umfassend schützen.
- News der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag



Derzeit können Ärzte, Heilpraktiker und selbsternannte Heiler die nicht geschützte Berufsbezeichnung „Schönheitschirurgie" bzw. „Schönheitschirurg" verwenden und damit Patienten eine nicht vorhandene Qualifizierung suggerieren. Geschützt ist bislang lediglich die Facharztbezeichnung „plastische Chirurgie".
