Ohren anlegen

Abstehende Ohren sind für Kinder ein große Last. Eltern sollten diese große psychische Belastung, die das Kind durchlebt, nicht auf die leichte Schulter nehmen. Häufig übernimmt das Ohren anlegen die Krankenkasse.

Krankenkasse setzt sich ein

Selbst kleinste Schönheitsmakel bekommen Kinder meistens ganz unverblümt zu spüren. Schon im Kindergarten verursacht die kindliche direkte Ausdrucksweise einen großen seelischen Schmerz. Kinder mit Segelohren werden schnell zu Außenseitern und Einzelgängern. Da ist es umso wichtiger, dass Eltern hier so früh wie möglich reagieren. Beim Ohren anlegen sind Krankenkasse und Facharzt zum Wohle des Kindes eng miteinander verbunden. Die Ohrenanlegung ist bereits im Vorschulalter möglich. Die Ohrmuschel (Concha) ist im sechsten Lebensjahr schon fast ausgewachsen, sodass einem Eingriff bereits in diesem Alter nichts im Wege steht. Das Ohren anlegen per Krankenkasse ist leider nur bis zum 12. Lebensjahr möglich. Über diese Altersgrenze hinaus übernehmen die Kassen nur in seltensten Fällen die Kosten. Wir raten Eltern zu einem unverbindlichen Gesprächstermin. Der Facharzt begutachtet beide Ohren und nimmt sich Zeit für die individuellen Wünsche und Vorstellungen.

Operationstag mit persönlicher Atmosphäre

Wenn beim Ohren anlegen die Krankenkasse die Kosten übernimmt, ist ein präziser Kostenvoranschlag von besonderer Wichtigkeit. Daher erstellt der Spezialist gemeinsam mit den Eltern einen detaillierten Operationsplan. Dieser gibt Eltern und Kind eine besondere Sicherheit, denn kein Schritt bleibt dem Zufall überlassen. Bei Erwachsenen halten wir eine Beruhigungsspritze mit anschließender lokaler Betäubung für völlig ausreichend. Um die Ängste und das Schmerzempfinden der Kinder nicht zu sehr zu strapazieren, führen wir die Ohrenkorrektur hier grundsätzlich in Vollnarkose durch. Der Anästhesist und sein Team sind speziell geschult und sehr erfahren. Während des gesamten Klinikaufenthaltes kümmert sich ausgebildetes Klinikpersonal um das Wohlergehen des kleinen Patienten. Bei kleineren Korrekturen genügt ein ambulanter Aufenthalt. Von Fall zu Fall hält der Facharzt aber auch einen kurzen stationären Aufenthalt für angemessen. Der Operateur ist stets darauf bedacht, möglichst keine sichtbaren Narben zurückzulassen. Meistens genügt ein kleiner Einschnitt hinter der Ohrmuschel, um diese zu drehen, abzuraspeln oder größere Teile abzutragen. Spezielle Nahtführungen stabilisieren das Ohr dauerhaft. Die Fäden sind für den Betrachter im Grunde nicht erkennbar.

Nachsorge

Die Nachsorge knüpft sich nahtlos an die Operation an. Wir betrachten den kleinen Patienten als unseren Gast und nehmen uns Zeit für seine Bedürfnisse. Zunächst schützt ein großer Verband das Ohr. Dieser reduziert die Gefahr von Blutergüssen und stabilisiert das Ohr. Nach ein paar Tagen übernimmt ein Stirnband oder eine Mütze diese wichtige Aufgabe. Wir raten den Eltern, mit liebevoller Strenge das dauerhafte Tragen zu überwachen. Bei kleineren Kindern raten wir immer zu einer Mütze, da diese beim Toben weniger verrutscht und dem Ohr einen besseren Schutz bietet. Nach etwa zwei Wochen ist das Tragen des Ohrschutzes dann nur noch nachts nötig. Sechs bis zwölf Wochen nach dem Eingriff ist das Ohr dann ausreichend stabilisiert, und das Ergebnis wird dauerhaft halten.